AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Holzquartier Van Reekum
Gültig ab: 1.08.2024

1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen dem Holzquartier Van Reekum (im Folgenden: „Anbieter“) und dessen Kunden (im Folgenden: „Kunde“), soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
1.2 Gegenbestätigungen des Kunden, die von diesen AGB abweichen, werden hiermit widersprochen, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Anbieter erbringt forstnahe Dienstleistungen rund ums Holz, insbesondere:
• Vollmechanisierte Holzernte (Harvester)
• Rückezugarbeiten mit Forwarder
• Sägen im eigenen Sägewerk (Schnittholz, Brennholz)
• Lohnschnitt und Holzvermarktung
• Bergung/Abfuhr (Rückung), Baufeldräumung
• Hochsitze, Gartenhäuser, Sonderanfertigungen auf Anfrage
2.2 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung, auf die in der Auftragsbestätigung verwiesen ist.

3. Angebot und Vertragsschluss
3.1 Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.
3.2 Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch eine schriftliche Bestellung des Kunden und anschließender schriftlicher Bestätigung durch den Anbieter zustande.
3.3 Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung, um wirksam zu werden.

4. Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten
4.1 Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach Maßgabe der vereinbarten Termine und Fristen.
4.2 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das zu bearbeitende Flurstück rechtzeitig zugänglich gemacht wird (Zufahrtsweg, Forstwege, Lademöglichkeiten). Sollten hierzu behördliche Genehmigungen oder Eigentümerzustimmungen nötig sein, liegen diese in der Verantwortung des Kunden.
4.3 Der Kunde trägt die Gewähr dafür, dass sich keine Hindernisse (z. B. autark betriebene Zäune, Leitungen, unterirdische / oberirdische Hindernisse) auf der Arbeitsfläche befinden. Er stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus dem Fehlen dahingehender Mitwirkung entstehen.
4.4 Witterungsbedingte oder unvorhersehbare Standortverhältnisse (z. B. aufgeweichte Böden, extremes Gelände, Wasserschutzgebiete) können zu Verzögerungen oder Zusatzkosten führen. Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich informieren.

5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Alle Preise verstehen sich – soweit nicht anders vereinbart – netto in Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und zzgl. eventuell anfallender Nebenkosten (z. B. Transport, Brennstoff, Entsorgung, Polterkosten).
5.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
5.3 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB).
5.4 Bei größeren Projekten oder wiederkehrenden Aufträgen kann der Anbieter Abschlagszahlungen gemäß Fortschritt verlangen.
5.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn, seine Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt oder von dem Anbieter schriftlich anerkannt.

6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, sofern nicht in diesem Abschnitt Einschränkungen oder Ausschlüsse geregelt sind.
6.2 Der Kunde hat Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er dies, gilt die Leistung als genehmigt.
6.3 Bei berechtigten Mängelrügen leistet der Anbieter nach seiner Wahl Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Schlägt dies fehl oder ist die Nacherfüllung unzumutbar, kann der Kunde nach seiner Wahl den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
6.4 Schadensersatzansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
6.4.1 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Anbieters auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.4.2 Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.
6.5 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
6.6 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.

7. Stornierungen und Terminabsagen
7.1 Sollte der Kunde einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, hat er das dem Anbieter mindestens 3 Werktage vorab schriftlich mitzuteilen.
7.2 Bei späterer Absage behält sich der Anbieter das Recht vor, 50 % des vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
7.3 Wetterbedingte Ausfälle (z. B. Dauerfrost, Überflutung, extreme Nässe) berechtigen den Anbieter, den Termin kurzfristig zu verschieben. Bereits entstandene Kosten (z. B. Anfahrtskosten) werden in diesem Fall gesondert abgerechnet.

8. Eigentum und Sicherungsvorbehalt
8.1 Geliefertes Material (z. B. Schnittholz, Brennholz) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters. Die Verarbeitung oder Umbildung bewirkt kein Eigentumsübergang des neu entstandenen Produkts.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, das vorbehaltene Eigentum sorgfältig zu lagern und gegen Diebstahl, Brand und Feuchtigkeit zu schützen.
8.3 Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, die Herausgabe oder Sicherstellung des Vorbehaltsguts zu verlangen.

9. Datenschutz
9.1 Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO).
9.2 Detaillierte Informationen sind in unserer [Datenschutzerklärung]
https://holzquartier-vanreekum.de/datenschutzerklaerung/
aufgeführt.


9.3 Mit Abschluss des Vertrages erklärt sich der Kunde mit der in der Datenschutzerklärung beschriebenen Datenverarbeitung einverstanden.

10. Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
10.3 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters (Platkow).
10.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Kontakt & Impressum
Holzquartier van Reekum
Henning van Reekum
Neuhofer Str. 2
15306 Gusow- Platkow
Holzquartier@gmail.com
0172 4899209